AGB Allgemeine Geschäftsbedienungen Mietmöbel Föhr GmbH

  1. Angebot und Bestellung

Alle Angebote von Mietmöbel Föhr Gesellschaft m.b.H. sind nur gültig während des im Angebot angeführten Zeitraumes. Falls nicht anders angeführt, sind Angebote in der Regel 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist jederzeit möglich. Sie werden stets individuell erstellt und schriftlich, entweder per E-mail oder Fax übermittelt. Der Auftrag gilt als bestätigt, sobald das Angebot per Fax oder auf dem Postweg an Föhr retourniert wird. Bestätigungen per E-mail sind auch ohne Unterschrift gültig.

  1. Stornierung

Wenn nicht anders vereinbart, ist die kostenlose Stornierung einer Bestellung bis zwei Wochen vor Anlieferung/Selbstabholung möglich. Danach werden 50% des Auftragswertes (exklusive Transport und Reinigungskosten) in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Anlieferung bzw. Selbstabholung kann der gesamte Betrag der Bestellung verrechnet werden. Eine Gegenverrechnung mit zukünftigen Aufträgen kann allerdings vereinbart werden.

  1. Mietpreise

Die im Angebot angeführten Preise verstehen sich pro Stück und Tag bzw. für die im Angebot angeführte Mietdauer, exklusive 20% Mehrwertsteuer. Transport und Manipulation werden gesondert verrechnet. Die Mietdauer ergibt sich aus den vereinbarten Zeiten inklusive Anlieferung und Abholung der Gegenstände. Werden die Mietgegenstände nicht vereinbarungsgemäß retourniert oder können diese nicht abgeholt werden, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch und es werden die entsprechende Miete pro Tag sowie der zusätzliche Aufwand verrechnet.

Gläser, Porzellan und Besteck werden nach der Rückgabe von Mietmöblel Föhr Gesellschaft m.b.H. gezählt, gereinigt und per Hand poliert. Dafür werden zusätzliche Reinigungskosten in der Höhe von 10 ct pro Stück verrechnet. Für originalverpacktes, nicht genutztes bzw. zerbrochenes Glas, Porzellan oder Besteck wird keine Reinigung berechnet.

  1. Zustellung

Grundsätzlich werden alle Mietgegenstände durch Mitarbeiter von Mietmöbel Föhr Gesellschaft m.b.H. zugestellt und der Aufwand je nach Umfang der Lieferung, Zeit und Entfernung des Veranstaltungsortes errechnet. Diese Kosten werden in dem Angebot gesondert ausgewiesen.

Der Auf- sowie der Abbau von Mietgegenständen sind im Mietpreis nicht inkludiert und werden nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet. Bei Zustellung und Abholung des Leihgutes durch Föhr muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass eine Person anwesend ist, die den Empfang der Mietgegenstände durch ihre Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt. Sofern keine Person anwesend ist, gilt der Empfang der Mietgegenstände automatisch bestätigt und akzeptiert. Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters für die gelieferten Mietgegenstände, wobei diese durch die Firma Föhr nur gegen Feuer versichert sind. Föhr empfiehlt, die Mietgegenstände für die Mietdauer gegen sonstige Risken zu versichern.

  1. Selbstabholung

Geschirr, Besteck und Gläser sowie ausgesuchte Möbelstücke können nach Absprache mit dafür geeigneten Fahrzeugen zu den ausgewiesenen Geschäftszeiten selbst abgeholt werden.

Die Haftung des Mieters für die von Mietmöbel Föhr Gesellschaft m.b.H. bereitgestellten Mietgegenstände beginnt mit dem Beladen seines Transportfahrzeuges. Der Mieter hat für einen gesicherten Transport zu sorgen, sodass weder Personen noch Gegenstände zu Schaden kommen. Die Haftung des Mieters für die Mietgegenstände endet nach der schriftlichen Bestätigung der Rücknahme durch Mietmöbel Föhr Gesellschaft m.b.H. Sofern kein Mitarbeiter der Firma Mietmöbel Föhr Gesellschaft m.b.H. für die Rücknahme anwesend ist, und die Mietgegenstände am Betriebsgelände von Mietmöbel Föhr Gesellschaft m.b.H. bis zur Übernahme durch Mietmöbel Föhr Gesellschaft m.b.H.

  1. Zahlungsbedingungen – Zahlungsverzug

Die Rechung wird nach Retournierung der Ware auf dem Postweg zugesandt. Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug auf das angeführte Bankkonto zu überweisen. Bei Selbstabholung durch den Mieter kann eine Depotgebühr eingehoben werden, die vom endgültigen Rechnungsbetrag abgezogen wird. Die Barzahlung ist ebenfalls – entweder im Geschäftslokal von Föhr oder nach vorheriger Vereinbarung an den Transporteur – möglich.

Für jeden Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 10% als vereinbart. Des Weiteren ist der Mieter im Verzugsfalle verpflichtet, alle dadurch entstandenen Kosten, insbesondere Mahnspesen und Eintreibungskosten, auch jene eines gewerblichen Factoringunternehmens oder Inkassounternehmens, zu ersetzen.

7.Sicherheitshinweise

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass elektro- und gasbetriebene Gegenstände ordnungsgemäß und nur von Personen über 18 Jahren benützt werden. Der Mieter hat die Gebrauchshinweise einzuhalten. Auf Wunsch kann eine Einschulung durch Mitarbeiter von Föhr vor Ort erfolgen. Für einen angemessenen Sicherheitsabstand zu entflammbaren Gebäudeteilen und Einrichtungsgegenständen ist vom Mieter zu sorgen. Für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäßes Hantieren entstehen, haftet der Mieter.

  1. Beschädigungen, Bruch und Schwund

Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Sachen sorgfältig und ordnungsgemäß zu behandeln und sie gegebenenfalls bewachen zu lassen. Weiters hat er sich bei Anlieferung oder Selbstabholung vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu überzeugen und Mängel unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen und gegebenenfalls einen Austausch zu fordern. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Mängelrüge, gilt die Mietsache als qualitativ und quantitativ ordnungsgemäß zugestellt. Eine Überlassung an Dritte oder Verbringung an andere Orte, insbesondere außerhalb der Republik Österreich, ist untersagt, es sei denn, es wurde dies ausdrücklich vereinbart. Der Mieter trägt die Verantwortung für das Leihgut von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware. Dabei ist es unerheblich, ob die Lieferung durch Föhr, durch Dritte oder durch den Mieter selbst (Selbstabholung) erfolgt.

Bruch- u. Fehlmengen bei Geschirr, Besteck und Transportbehältern sowie beschädigte oder fehlende Mietgegenstände werden nach Wahl von Mietmöbel Föhr Gesellschaft m.b.H. zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis in Rechnung gestellt.

  1. Eigentum

Die Mietgegenstände sind ungeachtet des Mietverhältnisses Eigentum der Firma Mietmöbel Föhr Gesellchaft m.b.H. Der Mieter hat darüber hinaus sämtliche Mietgegenstände frei von Rechten Dritter zu halten.

  1. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder über dem Mietvertrag gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien.

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Mietmöbel Föhr Gesellschaft m.b.H. in der jeweils gültigen Fassung.

Fassung vom 17.03.2009

AGB Facebook Gewinnspiele

  1. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern Mietmöbel Föhr. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet.
  2. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.
  3. Die Anmeldung zum Gewinnspiel erfolgt über einen Kommentar bei unserem Facebook-Posting zu diesem Gewinnspiel. Mehrere Kommentare werden als eine einzelne Anmeldung gewertet.
  4. Kommentare, die gegen die Facebook-Richtlinien, österreichisches Recht, unsere Netiquette und/oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit von der Verlosung ausgeschlossen.
  5. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Österreich, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt und bei Facebook „Fan“ von Eventausstattung Mietmöbel Föhr sind.
  6. Die Verlosung des Gewinns erfolgt nach Ablauf des Durchführungszeitraumes unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Gewährleistung des Zufallsprinzips.
  7. Der Gewinner wird über die Facebook-Kommentarfunktion des Facebook-Postings auf Facebook informiert. Der Gewinner muss innerhalb von 3 Werktagen (ab Gewinnbenachrichtigung) seine Kontakt- und Adressdaten per E-Mail an office@foehr.at melden. Sollte der Gewinner die Annahme seines Gewinnes in dieser Zeit nicht bestätigen, verfällt sein Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht.
  8. Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmern erfasst werden, werden diese von uns (Mietmöbel Föhr) ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt sowie nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Der Teilnehmer erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. Der Teilnehmer kann diese Zustimmung jederzeit durch Brief, Fax oder E-Mail widerrufen. Für die Korrektheit und Vollständigkeit seiner abgeschickten Daten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
  9. Keine Barablöse, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mai 2018